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Satzung

 

 

Werder-Fanclub

seit

Mai 2003

 

 

§ 1 Vorstand

 

1.1 Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern.

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

 

1. Vorsitzender

2. Vorsitzender

Kassenwart

 

1.2 Die Dauer der Amtszeit ist auf ein Jahr festgelegt. Wahltermin ist der 1.7.

 

 

 

§ 2 Mitgliedschaft

 

2.1 Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft tritt in Kraft, wenn mindestens 51% der Mitglieder einer Neumitgliedschaft zustimmen.

 

2.2 Ende einer Mitgliedschaft

Um eine Mitgliedschaft zu beenden, muss diese schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung wird zum nächsten Beitragstermin wirksam.

 

2.3 Zwangsausschluss

Ein Zwangsausschluss ist nur im Härtefall (grobe Schädigung der Vegeboys) möglich. Hierzu muss der Entschluss einstimmig erfolgen.

 

 

 

§ 3 Beiträge

 

3.1 Höhe der Beiträge

Die Höhe des Beitrags wird auf 30,00 € festgelegt.

 

3.2 Zahlung der Beiträge

Die Beträge sind zum jeweils 01.01. und 01.07. eines Jahres an den Kassenwart zu zahlen.

 

3.3 Verwaltung der Beiträge

Der Kassenwart verwaltet die Kasse. Der Kassenwart muss regelmäßig Rechenschaft über die Führung der Kasse ablegen.

 

3.4 Prüfung der Kasse

Die ordnungsgemäße Führung der Kasse wird von dem 1. und 2. Vorsitzenden geprüft.

 

 

 

§ 4 Beschlüsse

 

4.1 Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 51% der Gesamtmitglieder anwesend sind.

 

4.2. Anträge

Allgemeine Anträge (Neuaufnahmen, Ausgaben aus der Kasse etc.) müssen mit einer Mehrheit von 51% zugestimmt werden. Änderungen der Satzung müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

 

 

 

§ 5 Allgemeines

 

5.1 Kleidung

Jedes Neumitglied bekommt ein Vegeboys T-Shirt. Dieses wird aus der Kasse bezahlt. Alle weiteren Bekleidungsstücke der Vegeboys sind selber zu zahlen.

 

5.2 Treffen

Die Vegeboys treffen sich jeden letzten Mittwoch im Monat zu einem Stammtisch. Dieses Treffen findet in der Stammkneipe statt.

 

5.3 Stammlokal

Das Stammlokal der Vegeboys ist das Fährhaus.

 

5.4. Gemeinschaftliche Aktivitäten

Die gemeinschaftlichen Aktivitäten sind von den Vegeboys zu beschließen (siehe § 4.2). Die Termine sind möglichst zwei Monate vorher bekannt zu geben.